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1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
MCA-Cleaning, Inhaber Christian Hoppe, Erfurt
– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand (Werkvertrag)
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Reinigungsleistungen im Sinne eines Werkvertrags gemäß § 631 BGB.
(2) Geschuldet ist eine fachgerechte Ausführung, nicht jedoch ein bestimmter Reinigungserfolg oder optischer Zustand.
(3) Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten und nach Erhalt des Angebotes erhalten hat und die Leistungen entgegennimmt.
(4) Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -Auftragserweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, gegenüber dem Auftraggeber bestätigt worden sind.
(5) Der Auftraggeber hat spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schriftlich mitzuteilen und darauf hinzuweisen, wenn bzgl. der zu reinigenden Flächen oder der zu reinigende Gegenstände besondere Pflegehinweise oder Reinigungshinweise bestehen oder nur bestimmte Reinigungsmittel zum Einsatz kommen dürfen.
Kernklausel:
Ein bestimmter Erfolg (z. B. vollständige Wiederherstellung des Neuzustands) wird ausdrücklich nicht geschuldet.
3. Untervergabe der Leistung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise unter zu vergeben, sofern schutzwürdige Interessen des Auftraggebers dadurch nicht beeinträchtigt werden.
4. Leistungsarten und besondere Risiken
4.1 Solaranlagenreinigung
(1) Die Reinigung erfolgt unter Berücksichtigung der technischen Standards.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für:
(3) Haftung ausgeschlossen für:
(4) Sollte die Durchführung der vereinbarten Reinigungsleistungen aufgrund von unvorhersehbaren und von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Umständen ganz oder teilweise unterbrochen oder abgebrochen werden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung zu stellen.
Als solche Umstände gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlich bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung oder des Abbruchs gereinigten Flächen bzw. der bereits erbrachten Teilleistungen.
Weitergehende Ansprüche der Auftragnehmerin bleiben hiervon unberührt, sofern diese gesetzlich oder vertraglich vorgesehen sind.
1. Stromversorgung
Für den Betrieb der eingesetzten Reinigungstechnik stellt der Auftraggeber am Einsatzort folgende Stromversorgung bereit:
Die entsprechenden Stromanschlüsse sind vom Auftraggeber so zu kennzeichnen, dass diese während der Durchführung der Arbeiten nicht durch das Personal des Auftraggebers oder Dritte getrennt, abgeschaltet oder anderweitig unterbrochen werden.
2. Wasserversorgung
Der Auftraggeber stellt eine geeignete Wasserversorgung zur Verfügung, die folgende Anforderungen erfüllt:
Auch der Wasseranschluss ist vom Auftraggeber so zu kennzeichnen, dass dieser während der Durchführung der Arbeiten nicht durch das Personal des Auftraggebers oder Dritte zugedreht oder unterbrochen wird.
Sollten die genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise nicht erfüllt sein oder während der Arbeiten entfallen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen. Bereits erbrachte Leistungen können gemäß der vorstehenden Regelung anteilig abgerechnet werden.
Folgen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten
Kommt der Auftraggeber seinen vorstehend genannten Mitwirkungs- und Bereitstellungspflichten ganz oder teilweise nicht nach und entstehen hierdurch Verzögerungen, Arbeitsunterbrechungen oder sonstige Störungen im Ablauf der vereinbarten Reinigungsleistungen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeiten bis zur Herstellung der erforderlichen Voraussetzungen auszusetzen.
Entstehen der Auftragnehmerin infolge der fehlenden oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers Ausfallzeiten, zusätzliche Arbeitsaufwände oder sonstige Mehrkosten, insbesondere durch Stillstand von Personal oder Maschinen, können diese dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden.
Werden durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Schäden an Maschinen, Geräten oder eingesetzter Technik der Auftragnehmerin verursacht, haftet der Auftraggeber im gesetzlichen Umfang für die daraus entstehenden Kosten, einschließlich Reparatur-, Wiederbeschaffungs- sowie Ausfallkosten.
Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Auftragnehmerin bleiben hiervon unberührt.
Stillstands- und Folgekosten
Kommt es infolge fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers zu Arbeitsunterbrechungen, Wartezeiten oder sonstigen Verzögerungen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, entstehende Stillstands- und Wartezeiten von Personal und Maschinen pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen.
Dauern solche Unterbrechungen oder Verzögerungen über einen angemessenen Zeitraum hinaus an, können darüber hinaus weitere dadurch verursachte Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:
weitere nachweislich entstehende betriebsbedingte Mehrkosten.
Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber über solche Verzögerungen und daraus resultierende Mehrkosten unverzüglich informieren, soweit dies im Rahmen der Durchführung der Arbeiten möglich ist.
Für durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verursachte Warte- oder Stillstandzeiten kann eine Stillstandspauschale berechnet werden. Diese setzt die Auftragnehmerin mit 250,00€/netto pro Stunde an.
4.2 Fassadenreinigung
(1) Es kann zu optischen Veränderungen kommen, insbesondere:
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für:
4.3 Dachrinnenreinigung
(1) Die Reinigung erfolgt ohne bauliche Prüfung.
(2) Keine Haftung für:
4.4 Graffitientfernung
(1) Eine vollständige Entfernung wird nicht geschuldet, wenn:
(2) Farbabweichungen oder Schattenbilder stellen keinen Mangel dar.
4.5 Geruchsanierung
Leistungsbeschreibung:
Wichtige Hinweise / Haftung:
4.6 Spinnclean (professionelle Spinnen- und Staubreinigung)
Leistungsbeschreibung:
Wichtige Hinweise / Haftung:
5. Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend.
(2) Vertrag kommt zustande durch:
5. Aufmaß
6. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
(2) Rechnungen sind sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt:
6.1. Vermögensverschlechterung des Auftraggebers
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat:
Verstoß = Haftungsausschluss zugunsten des Auftragnehmers
8. Leistungszeit / höhere Gewalt
(1) Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich garantiert.
(2) Bei:
verlängert sich die Leistungszeit angemessen.
9. Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
10. Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.
(3) Kein Mangel liegt vor bei:
11. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt (im Rahmen seiner abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung) bei:
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Haftung ausgeschlossen für:
(4) Keine Haftung für:
12. Haftung für Reinigungsergebnisse
Der Auftragnehmer schuldet ausdrücklich keinen bestimmten optischen Erfolg.
Abweichungen stellen keinen Mangel dar, wenn sie:
13. Obliegenheiten des Vertragspartners
14. Widerrufsrecht (Verbraucher)
Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Vorzeitiger Beginn
Verlangt der Kunde ausdrücklich den Beginn der Leistung vor Ablauf der Frist:
15. Stornierung
(1) Stornierung bis 48 Stunden vor Termin: kostenfrei
(2) Danach: angemessene Ausfallpauschale
16. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
17. Gerichtsstand
(1) Für Unternehmer: Erfurt
(2) Für Verbraucher: gesetzlicher Gerichtsstand
18. Schlussbestimmungen
Christian Hoppe, Inhaber
Am Rasenrain 6
99086 Erfurt